PROZESSPRÄVENTION
PROZESSFÜHRUNG
KONFLIKTLÖSUNG
INTERNATIONALE KONFLIKTBERATUNG
SPEZIALISIERT UND FOKUSSIERT AUF DIE DURCHSETZUNG IHRER RECHTE.
LEGAL+ ist Ihre Prozesskanzlei. Wir wollen nicht streiten, aber wir können es, wenn es zur Wahrung Ihrer Rechte erforderlich ist.
Als Prozesskanzlei sind wir darauf fokussiert, Ihre Rechte durch kluge vertragliche Gestaltung Ihrer Geschäftsbeziehungen optimal zu schützen. Dies verstehen wir als Prozessprävention. Kommt es zum Streit, lassen sich die allermeisten Prozesse durch konsequente Anwendung der für die Streitfrage geltenden Vertragsregelungen verhindern. Unsere langjährige Erfahrung in der außergerichtlichen Streitbelegung ist unser primäres „Legal Plus“ für Sie.
Im Falle der Fälle, wenn es also doch einmal zum Prozess kommt, ist es Ihr „Legal Plus“, einen Rechtsanwalt an Ihrer Seite zu haben, der die Prozessführung als höchst anspruchsvolles Spezialgebiet identifiziert hat und seit bald 20 Jahren mit diesem Fokus für seine Mandanten da ist.
Schließlich bedeutet unser Branchenfokus ein gewichtiges „Legal Plus“ für Sie: Wir wollen und können nicht alles. Unsere wirtschaftsrechtliche Ausrichtung haben wir im Laufe der Jahre auf bestimmte Branchen fokussiert. Wir wissen, was unsere Mandanten tun und kennen Ihre Belange.
LEGAL+ | SPEZIALISIERUNG
1.) Prozessprävention
„Die Feder ist mächtiger als das Schwert“, heißt es ganz richtig. Viele Prozesse lassen sich durch eine richtige Vertragsgestaltung oder einem strategischen Konfliktmanagement vermeiden.
Lesen Sie hier, wie ich Sie bei der Prozessprävention unterstützen kann:
2.) Prozessführung
„Wer nicht kämpft, hat schon verloren“ und genau darum geht es bei Prozessen. Ein Prozess ist dafür da, Klarheit und Ergebnisse zu schaffen und genau darauf muss ein Prozessanwalt hinarbeiten -fokussiert und mit entsprechender Erfahrung.
Lesen Sie hier, was ich als Prozessanwalt für Sie tun kann:
LEGAL+ | KANZLEI
Erfolg ist für LEGAL+, dass Sie Ihren Kopf frei haben und sich nicht über mögliche oder tatsächliche geschäftliche Konflikte Gedanken machen müssen.
Und um Ihnen genau das zu ermöglichen, habe ich mich als Anwalt gezielt auf die Bereiche Prozessprävention und Prozessführung spezialisiert.
Hier erfahren Sie mehr über die Kanzlei, LEGAL+ und meine umfassenden Erfahrungen als Vertrags- und Prozessanwalt:
REFERENZEN
MANDANTENSTIMMEN
AKTUELLE BEITRÄGE
Klageabweisung als „derzeit unbegründet“
Gerade in baurechtlichen Streitigkeiten geht es vielfach um die Fälligkeit von Vergütungsansprüchen, z.B. weil die Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung fraglich ist. In diesen Fällen sind dann auch Urteile nicht selten, in denen eine Klageabweisung „als derzeit unbegründet“ erfolgt.
Der BGH hat jüngst mit detaillierter Begründung festgestellt, dass in solchen Fällen die Rechtskraft des abweisenden Urteils auch die Urteilsgründe umfasst, soweit darin die übrigen – also die derzeit nicht fehlenden – Anspruchsvoraussetzungen positiv festgestellt bzw. bejaht worden sind.
Guide to International Civil Procedure: Recognition and enforcement of foreign judgments in Germany
Once a judgment has been successfully obtained against a German debtor abroad (in a third country), the creditor is faced with the important practical question of how to actually get his money.
If the German debtor does not pay voluntarily, only the enforcement of the judgment will help. However, since in most cases the German debtor only has assets in Germany that could be enforced, the foreign judgment must be enforced in Germany. This requires that the foreign judgment has first been declared enforceable by a German court. This declaration of enforceability is the subject of separate court proceedings against the debtor in Germany, at the end of which, if successful, an enforcement order will be issued.
The following article deals with the content of these proceedings.
Ratgeber Berufungsrecht – Bedeutung des Inhalts der Berufungsbegründung für den Prüfungsumfang des Berufungsgerichts
Die Auffassung, dass der Inhalt der Berufungsbegründung den Überprüfungsrahmen des Berufungsgerichts festlegt, ist weit verbreitet. Nach dieser Auffassung muss die Berufungsbegründung alle Rügen bezüglich des erstinstanzlichen Urteils enthalten, die der Berufungsführer vom Berufungsgericht überprüft wissen möchte. Vergisst er eine Rüge, würde dies zur Folge haben, dass das Berufungsgericht selbst von ihm erkannte und als erheblich erachtete Rechtsverletzungen übergehen muss.
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