LEGAL+ NEWS
Legal+ setzt ab sofort auf Legal Tech im Vertragsrecht und dabei auf die intelligente, auf künstlicher Intelligenz basierende digitale Vertragsmanagementlösung ContrAxs:
ContrAxs bildet den gesamten Lebenszyklus von juristischen Dokumenten ab. Dokumente können innovativ erstellt, schnell und innovativ verhandelt, digital signiert, automatisiert analysiert und am Ende durch smarte Visualisierung verwaltet werden.
Für die Mandaten von Legal+ bedeutet dies mehr Sicherheit und Effizienz bei der Erstellung, Verhandlung, Signatur und Verwaltung von Verträgen. Durch den Einsatz der Software erwartet Legal+ schnellere Prozesse, effizientere Abläufe und eine vereinfachte Bearbeitung von Vertragsdokumenten mit den Mandanten.
Wir sind davon überzeugt, dass der Einsatz von Software aus dem Feld der künstlichen Intelligenz unsere Beratungsleistungen für unsere Mandanten weiter verbessern wird. Unsere Mandanten werden nach unserer Überzeugung eine ganz neue Art der Zusammenarbeit im Vertragsmanagement genießen können.
Über die BlockAxs GmbH:
Die BlockAxs GmbH (https://blockaxs.com) mit Sitz in Berlin ist ein deutsches Legal Tech-Start-Up.
Tätigkeitsschwerpunkt ist die Entwicklung eines Vertragsmanagementsystems für die Erstellung, die Verhandlung und wirksame digitale Signatur von Verträgen. BlockAxs verbindet juristisches Know-How mit disruptiver Technologie. Das Team hinter BlockAxs besteht zum Großteil aus Juristen und Informatikern. In engster Zusammenarbeit entstehen so hochtechnologische Module, die die tägliche Arbeit von Juristen beschleunigen und vor allem qualitativ verbessern.
AKTUELLE BEITRÄGE
„Beweisführung“ allein durch Parteivortrag möglich! – Zum Beschluss des BGH vom 10.03.2021 – Az. XII ZR 54/20
LEGAL+ NEWS „Beweisführung“ allein durch Parteianhörung möglich! – Zum Beschluss
Ratgeber GmbH-Recht: Zu den Pflichten und Haftungsrisiken des Geschäftsführers einer GmbH
Im Außenverhältnis haftet zwar grundsätzlich nur die GmbH, die sich bei ihren Geschäftsführern schadlos halten kann. Dies bedeutet allerdings nicht, dass eine Außenhaftung der Geschäftsführer ausgeschlossen ist.
Neben der Eigenhaftung im Bereich des Steuer– und Sozialrechts kommt eine Haftung des Geschäftsführers aus eigenen vertraglichen Verpflichtungen, aus veranlasstem Rechtsschein, wegen eines (Eigen-)Verschuldens bei Vertragsschluss sowie aus unerlaubter Handlung in Betracht.
Aus vorgenannten Gründen ist jedem Geschäftsführer einer GmbH dringend zu empfehlen, die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsführertätigkeit genau zu kennen.
Schätzung fiktiver Mängelbeseitigungskosten
Bereits seit einiger Zeit ist durch eine Grundsatzentscheidung des BGH geklärt, dass der kaufvertragliche Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß den §§ 437 Nr. 3, 280, 281 BGB anhand der voraussichtlich erforderlichen, aber noch nicht aufgewendeten „fiktiven“ Mängelbeseitigungskosten bemessen werden kann, vgl. BGH-Urteil vom 12.03.2021, Az. V ZR 33/19. Für die Praxis ist hieran anknüpfend von besonderer Relevanz, wie das im Einzelfall zur Entscheidung berufene Gericht die Höhe solcher fiktiven Schadenskosten zu bestimmen hat.
KONTAKT
+49 (40) 57199 74 80
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