LEGAL+ NEWS
Legal+ setzt ab sofort auf Legal Tech im Vertragsrecht und dabei auf die intelligente, auf künstlicher Intelligenz basierende digitale Vertragsmanagementlösung ContrAxs:
ContrAxs bildet den gesamten Lebenszyklus von juristischen Dokumenten ab. Dokumente können innovativ erstellt, schnell und innovativ verhandelt, digital signiert, automatisiert analysiert und am Ende durch smarte Visualisierung verwaltet werden.
Für die Mandaten von Legal+ bedeutet dies mehr Sicherheit und Effizienz bei der Erstellung, Verhandlung, Signatur und Verwaltung von Verträgen. Durch den Einsatz der Software erwartet Legal+ schnellere Prozesse, effizientere Abläufe und eine vereinfachte Bearbeitung von Vertragsdokumenten mit den Mandanten.
Wir sind davon überzeugt, dass der Einsatz von Software aus dem Feld der künstlichen Intelligenz unsere Beratungsleistungen für unsere Mandanten weiter verbessern wird. Unsere Mandanten werden nach unserer Überzeugung eine ganz neue Art der Zusammenarbeit im Vertragsmanagement genießen können.
Über die BlockAxs GmbH:
Die BlockAxs GmbH (https://blockaxs.com) mit Sitz in Berlin ist ein deutsches Legal Tech-Start-Up.
Tätigkeitsschwerpunkt ist die Entwicklung eines Vertragsmanagementsystems für die Erstellung, die Verhandlung und wirksame digitale Signatur von Verträgen. BlockAxs verbindet juristisches Know-How mit disruptiver Technologie. Das Team hinter BlockAxs besteht zum Großteil aus Juristen und Informatikern. In engster Zusammenarbeit entstehen so hochtechnologische Module, die die tägliche Arbeit von Juristen beschleunigen und vor allem qualitativ verbessern.
AKTUELLE BEITRÄGE
Prozessrecht: Klage aus dem Ausland
Eine Situation, in die niemand kommen möchte: In der Post befindet sich ein Schreiben des örtlichen Amtsgerichts, mit welchem eine Klage aus dem Ausland übermittelt wird.
Die Zustellung von Vertragserklärungen per E-Mail
Die E-Mail ist eine praktische Möglichkeit, um (Vertrags-)Erklärungen und/oder Dokumente einem Geschäftspartner zu übermitteln.
Bundesgerichtshof schafft Klarheit zum Rechtsbegriff „nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung“
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