LEGAL+ NEWS
In meinem Blog-Beitrag „Dürfen sog. Abmahnvereine alles? – Zur Schadensersatzpflicht von Abmahnvereinen wie z.B. dem Verband sozialer Wettbewerb (VSW)“ hatte ich aus praktischer Erfahrung bereits darüber berichtet, dass sog. Abmahnvereine bis heute – von Gerichten gedeckt – meist schadlos zu Lasten von Marktteilnehmern agieren.
Mit seinem jüngsten Vorgehen gegen Influencer hat der Verband sozialer Wettbewerb (VSW) viel mediale Aufmerksamkeit erregt und so – ungewollt – endlich auch Bewegung in die Frage gebracht, was Abmahnvereine dürfen und was nicht. Das „Handelsblatt“ hat nun – auch mit meiner Unterstützung – in seiner jüngsten Wochenendausgabe vom 15./16./17. März 2019 wertvolle Aufklärungsarbeit hinsichtlich des fragwürdigen Agierens des VSW geleistet.
Rechtsfolge des in Rede stehenden Agierens des VSW sowie ggf. natürlich jedes anderen Abmahnvereins kann, wie ich in meinem oben bezeichneten Artikel erläutert habe, u.a. eine Schadensersatzpflicht gegenüber geschädigten Marktteilnehmern sein.
AKTUELLE BEITRÄGE
Ratgeber Prozessrecht: Erleichterter Weg zu Schadensersatz wegen Abgasmanipulationen – Zum BGH-Urteil vom 26. Juni 2023 (Az. Via ZR 335/21)
Dieser Beitrag versucht eine Einordnung und Bewertung des aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 26. Juni 2023 (Az. Via ZR 335/21) zum Thema Schadensersatz wegen Abgasmanipulationen bei Autoherstellern.
Ratgeber ZPO: Nachschieben von Beweisantritten nach erfolgter Beweisaufnahme
Der Bundesgerichtshof stellt strenge Anforderungen an das Zurückweisen von Parteivortrag wegen Verspätung.
In einem praxisrelevanten Fall hatte ein Berufungsgericht eine Beweisaufnahme durchgeführt und den Parteien anschließend, wie üblich, eine bestimmte Frist eingeräumt, um Stellung zu den Ergebnissen der Beweisaufnahme zu nehmen. Innerhalb dieser Frist berief sich die beweisführende Partei auf einen bislang nicht benannten Zeugen.
Ratgeber: Internationales Zivilprozessrecht – Zur Verjährungshemmung durch Klagerhebung nach der EU-Zustellungsverordnung (EUZVO)
Die EU-Zustellungsverordnung (EUZVO) regelt die Übermittlung gerichtlicher Schriftstücke im EU-Rechtsverkehr und hat auch erhebliche Bedeutung für die Verjährungshemmung. Obwohl die EUZVO nicht neu ist, beschäftigen sich die Gerichte fortlaufend mit Fragen im Zusammenhang mit Auslandszustellungen. Ein wichtiger Aspekt betrifft die Voraussetzungen für eine wirksame Verjährungshemmung durch Klageeinreichung.
KONTAKT
+49 (40) 57199 74 80
+49 (170) 1203 74 0
Neuer Wall 61 D-20354 Hamburg
kontakt@legal-plus.eu
Profitieren Sie von meinem aktiven Netzwerk!
Ich freue mich auf unsere Vernetzung.