LEGAL+ NEWS
In meinem Blog-Beitrag „Dürfen sog. Abmahnvereine alles? – Zur Schadensersatzpflicht von Abmahnvereinen wie z.B. dem Verband sozialer Wettbewerb (VSW)“ hatte ich aus praktischer Erfahrung bereits darüber berichtet, dass sog. Abmahnvereine bis heute – von Gerichten gedeckt – meist schadlos zu Lasten von Marktteilnehmern agieren.
Mit seinem jüngsten Vorgehen gegen Influencer hat der Verband sozialer Wettbewerb (VSW) viel mediale Aufmerksamkeit erregt und so – ungewollt – endlich auch Bewegung in die Frage gebracht, was Abmahnvereine dürfen und was nicht. Das „Handelsblatt“ hat nun – auch mit meiner Unterstützung – in seiner jüngsten Wochenendausgabe vom 15./16./17. März 2019 wertvolle Aufklärungsarbeit hinsichtlich des fragwürdigen Agierens des VSW geleistet.
Rechtsfolge des in Rede stehenden Agierens des VSW sowie ggf. natürlich jedes anderen Abmahnvereins kann, wie ich in meinem oben bezeichneten Artikel erläutert habe, u.a. eine Schadensersatzpflicht gegenüber geschädigten Marktteilnehmern sein.
AKTUELLE BEITRÄGE
Antragsbefugnis von Wettbewerbsvereinen in Zweifel ziehen!
Sog. Abmahnvereine (Vgl. § 8 Abs. 3 Nr.2 UWG) machen der Wirtschaft gehörig zu schaffen. Gerade kleinere Unternehmen oder Start-Ups können es sich oft nicht leisten, sich zu wehren.
Neuere Rechtsprechung des BGH zu den Anforderungen an eine nicht ausdrücklich getroffene Beschaffenheitsvereinbarung
zu den Anforderungen an eine nicht ausdrücklich getroffene Beschaffenheitsvereinbarung
Gewährleistungsausschluss: Haftung für lediglich „schlüssig“ zwischen den Parteien vereinbarte Beschaffenheit?
Gewährleistungsausschlüsse sind im Vertragsrecht weit verbreitet. Käufer oder Auftraggeber sind in der Regel – selbstverständlich in unterschiedlichem Umfang – auch bereit, solche Begrenzungen der Haftung des Vertragspartners zu akzeptieren….
KONTAKT
+49 (40) 57199 74 80
+49 (170) 1203 74 0
Neuer Wall 61 D-20354 Hamburg
kontakt@legal-plus.eu
Profitieren Sie von meinem aktiven Netzwerk!
Ich freue mich auf unsere Vernetzung.