Kurz-Überblick: Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile („HAVÜ“)

LEGAL+

LEGAL+ NEWS

Kurz-Überblick: Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile

Zum 1. September 2023 ist EU-weit das Haager Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- oder Handelssachen („HAVÜ“) in Kraft getreten.

Überblick HAZÜ

Die Ukraine hatte das Übereinkommen im August 2022 ratifiziert. In Folge dieser Ratifikation und des vorausgegangenen Beitritts der Europäischen Union war die erforderliche Anzahl von Mitgliedsstaaten erreicht, und das Übereinkommen konnte ein Jahr später in Kraft treten.

Im EU-Raum (ausgenommen Dänemark) ergänzt das HAVÜ künftig die EUGVVO, das Luganer Übereinkommen sowie das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen.

Neben der EU und der Ukraine haben noch fünf weitere Staaten (Costa Rica, Israel, Russland, USA und Uruguay)  das HAVÜ unterzeichnet, aber bislang nicht ratifiziert. Die praktische Bedeutung ist somit noch auf das Verhältnis zur Ukraine beschränkt, denn unter den EU-Mitgliedstaaten hat insbesondere die EUGVVO Vorrang.

Das HAVÜ sieht vor, dass Urteile eines Vertragsstaates, die dort wirksam und vollstreckbar sind, in den anderen Vertragsstaaten anzuerkennen und zu vollstrecken sind. Voraussetzung ist, dass das ausländische Gericht seine internationale Zuständigkeit auf einen in Art. 5 HAVÜ genannten Grund stützt.

Art. 7 Abs. 1 HAVÜ definiert sechs Fallkonstellationen, in denen die Anerkennung und Vollstreckung versagt werden können. Es handelt sich dabei um folgende, auch in der EUGVVO enthaltene Fälle:

  • Mangelhaft Zustellung
  • Betrügerische Erlangung des Urteilstitels
  • Verstoß gegen den odre public
  • Verstoß gegen Gerichtsstandsvereinbarung
  • Entgegenstehendes Urteil im ersuchten Staat
  • Entgegenstehende ältere Entscheidung
collection of various flags of different countries standing tall together in a row on a stand

Fazit zum HAZÜ

Innereuropäisch hat das HAZÜ wegen des Vorrangs der EUGVVO vorläufig keine Bedeutung. Über die EU-Grenzen hinaus zielt das HAZÜ vor allem auf den überaus wichtigen Wirtschaftspartner USA, der das HAZÜ aber bislang nicht ratifiziert hat. Entsprechend kommt dem HAZÜ vorläufig nur eine sehr begrenzte Bedeutung zu. Lesen Sie ergänzend auch meinen ausführlichen Beitrag zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile ind Deutschland.

Sie haben Fragen dazu?

AKTUELLE BEITRÄGE

Construction worker in protective uniform shaking hands with businessman in hardhat at construction
Handelsrecht

Förmliche Abnahme im Baurecht

Gerade im Falle komplexer (Anlagen-)Bauvorhaben vereinbaren die Vertragsparteien häufig – dies meist unter Zugrundelegung der VOB/B – die Durchführung einer sog. förmlichen Abnahme. Nachfolgender Beitrag befasst sich mit der Frage, was es mit einer solchen förmlichen Abnahme eigentlich auf sich hat.

Weiter lesen »
Construction
Haftungsrecht

Vertragsrecht: Zum Durchstellen von Verträgen im Baurecht

Im Baurecht, vor allem im Bereich Anlagenbau, übernimmt der regelmäßig beauftragte Generalunternehmer sehr beträchtliche Risiken. Ein charmanter Weg, um diese Risiken zu begrenzen, kann für ihn das Durchstellen von Verträgen oder einzelner relevanter Vertragsbedingungen an seine Subunternehmer sein.

Weiter lesen »

KONTAKT

LEGAL+

+49 (40) 57199 74 80

+49 (170) 1203 74 0

Neuer Wall 61 D-20354 Hamburg

kontakt@legal-plus.eu

Profitieren Sie von meinem aktiven Netzwerk!

Ich freue mich auf unsere Vernetzung.

Copyright 2024 © All rights Reserved.