Ratgeber: Richter befangen? Der Befangenheitsantrag nach § 42 ZPO
Wer schon einmal gezwungen war, zum Zwecke der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, weiß, dass Recht haben und Recht bekommen unterschiedliche Dinge sind. Nicht selten, auch diese Erfahrung dürfte (leider) vielen Betroffenen bekannt sein, wurde das gerichtliche Verfahren von dem Eindruck begleitet, dass der für die Entscheidung zuständige Richter nicht neutral und damit möglicherweise befangen war. Geht diese Parteilichkeit zu eigenen Lasten, stellt sich die Frage, ob für solche Fälle Handlungsmöglichkeiten bestehen. Mit dieser Frage beschäftigen sich die nachfolgenden Ausführungen.